Sauberkeit, auf die Sie sich verlassen können.
Die Berliner Büroreinigung von NIKI Gebäudemanagement GmbH umfasst die regelmäßige Reinigung von Büroräumen, Besprechungszimmern, Empfangsbereichen, Sanitäreinrichtungen, Küchen sowie Treppenhäusern und anderen Nebenräumen. Ziel der Reinigung ist die Aufrechterhaltung eines hohen Hygienestandards und einer angenehmen Arbeitsumgebung. Der Reinigungsdienst muss während oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchgeführt werden, je nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Die eingesetzten Reinigungsmittel und -geräte sind umweltfreundlich und werden den Oberflächen entsprechend ausgewählt.
NIKI sorgt für eine gründliche und professionelle Büroreinigung, die eine angenehme und produktive Arbeitsumgebung schafft.
Wir passen uns Ihren Bürozeiten an und reinigen, wann es für Sie am besten passt – ob während oder außerhalb der Arbeitszeiten.
Neben der Büroreinigung bieten wir zusätzliche Services wie Fassadenreinigung, Haushaltsreinigung und Hotelreinigung für ein rundum sauberes Umfeld.
Perfektion bis ins kleinste Detail.
Die Reinigungsdienstleistung im Rahmen der Unterhaltsreinigung wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt, um betriebliche Abläufe nicht zu stören. Es können sowohl Innenräume als auch bestimmte Außenbereiche umfasst sein. Alle Reinigungsmittel und -geräte entsprechen den geltenden Umwelt- und Sicherheitsstandards.
Unsere Unterhaltsreinigung umfasst eine Reihe von grundlegenden Reinigungsarbeiten, die je nach Raumart und Anforderung variieren können.
Böden:
Arbeitsplätze:
Küchenbereich:
Sanitäreinrichtungen:
Böden:
Möbel:
Fensterbänke und Leisten:
Küchenbereich:
Glas- und Fensterreinigung:
Teppichreinigung:
Beleuchtung:
Türklinken und Schalter:
Grundreinigung:
Polsterreinigung:
Küchengeräte:
Zuverlässigkeit und Glanz für Ihr Büro.
NIKI Gebäudemanagement GmbH ist sowohl eine klassische Gebäudereinigung in Berlin, als auch ein inhabergeführtes Reinigungsunternehmen in dritter Generation. Unser Unternehmen besteht aus erfahrenen und professionellen Gebäudereinigern, welche stets auf Qualität, Zuverlässigkeit & Sauberkeit achten.
Weitere Reinigungsbereiche bei uns sind z.B.:
Die Vergütung der Reinigungsleistungen erfolgt in der Regel auf monatlicher Basis, basierend auf einem Pauschalbetrag, der auf den festgelegten Leistungen und Reinigungsintervallen basiert. Der Vertrag kann auf unbestimmte Zeit oder für eine feste Laufzeit abgeschlossen werden. Eine Kündigung muss schriftlich und unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist erfolgen.
Sämtliche Reinigungsarbeiten in der Büroreinigung werden so durchgeführt, dass sie die laufenden Geschäftstätigkeiten nicht stören. Bei unzureichender Leistung oder Beanstandungen wird eine Nachbesserung durch uns als Dienstleister durchgeführt, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.
Es wird ein hoher Hygienestandard erwartet, der durch regelmäßige Inspektionen und Qualitätskontrollen sichergestellt wird. Alle Geräte und Reinigungsmittel entsprechen den geltenden Sicherheitsstandards und sind umweltfreundlich.
Unser Reinigungspersonal ist geschult und zuverlässig. Eine gepflegte Erscheinung und ein respektvoller Umgang mit Mitarbeitern und Kunden sind für NIKI Gebäudemanagement GmbH eine Selbstverständlichkeit.
Diskretion bzw. Vertraulichkeit in Bezug auf firmeninterne Informationen und Unterlagen werden von uns permanent beachtet.
Als Fachfirma für Büroreinigung achten wir darauf, dass alle eingesetzten Reinigungsmittel umweltfreundlich, biologisch abbaubar und nach Möglichkeit mit einem Umweltzertifikat versehen sind (z. B. EU-Ecolabel).
Alle unsere Mitarbeiter sind entsprechend der geltenden Sicherheitsvorschriften ausgestattet (z. B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe). Zudem sind unsere Reinigungskräfte sicher in der Handhabung von Reinigungsgeräten und -mitteln.
Die Reinigungsarbeiten werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber so geplant, dass der laufende Betrieb so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
maßgeschneidert nach Ihren Wünschen
Unsere Reinigungskräfte kümmern sich um eine gründliche, auf Wunsch regelmäßige Büroreinigung. Selbstverständlich übernehmen wir als professionelles Reinigungsunternehmen auch die Fassadenreinigung, Haushaltsreinigung, Innenreinigung von Objekten, Hotelreinigung u.v.m.
Die Büroreinigung erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers, entweder während oder außerhalb der regulären Bürozeiten. Etwaige Abweichungen oder Sonderwünsche sind im Voraus zu klären und bedürfen der schriftlichen Absprache.
Vergütung:
Die Kosten der Unterhaltsreinigung werden in der Regel monatlich auf Basis der erbrachten Leistungen und des vereinbarten Leistungsumfangs abgerechnet.
Vertragslaufzeit:
Die Laufzeit des Vertrages wird individuell vereinbart. In der Regel erfolgt eine Kündigung mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Monatsende.
Die Kosten für eine Büroreinigung variieren je nach mehreren Faktoren, darunter die Größe der zu reinigenden Fläche, die Art der Reinigungsarbeiten, die Häufigkeit der Reinigung und der Standort des Unternehmens. Hier sind einige wichtige Einflussfaktoren und durchschnittliche Preise, die dir helfen, eine grobe Vorstellung von den Kosten zu bekommen:
Preisfaktoren
Größe der Bürofläche: Je größer die Fläche, desto höher die Kosten. Es werden die Preise pro Quadratmeter berechnet.
Häufigkeit der Reinigung: Tägliche Reinigungen sind teurer als wöchentliche oder monatliche Reinigungen.
Art der Reinigung: Eine Grundreinigung oder spezielle Arbeiten (wie Fensterreinigung, Teppichreinigung, etc.) sind kostenintensiver als eine einfache Unterhaltsreinigung.
Standort: In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg sind die Preise ggf. höher aufgrund höherer Löhne und Lebenshaltungskosten als in ländlichen Regionen.
Leistungsumfang: Zusätzliche Leistungen wie die Bereitstellung von Hygieneartikeln oder Sonderreinigungen erhöhen die Gesamtkosten.
Durchschnittliche Preise
Pro Quadratmeter
Unterhaltsreinigung (regelmäßige, grundlegende Reinigung): Die Kosten liegen meist zwischen 1,00 und 3,00 Euro pro Quadratmeter, abhängig von der Häufigkeit und den spezifischen Anforderungen.
Beispiel: Ein Büro mit 200 Quadratmetern, das wöchentlich gereinigt wird, kann also etwa 200 bis 600 Euro pro Woche kosten.
Die Häufigkeit der Büroreinigung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Größe des Büros, die Anzahl der Mitarbeiter, die Art der Arbeit, die in den Räumen ausgeführt wird, und das gewünschte Hygieneniveau. Hier einige Empfehlungen zur Reinigungsfrequenz für verschiedene Bereiche:
Empfohlene Frequenzen im Überblick:
Bereich | Empfohlene Reinigungsfrequenz |
Sanitärbereiche | Täglich |
Küchen / Pausenräume | Täglich |
Empfangsbereiche | Täglich |
Mülleimer | Täglich |
Büroarbeitsplätze | Mehrmals pro Woche |
Böden (stark frequentiert) | Mehrmals pro Woche |
Böden (weniger frequentiert) | Wöchentlich |
Fenster (innen) | Monatlich |
Teppich- und Polsterreinigung | Halbjährlich bis jährlich |
Eine professionelle Büroreinigung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es gibt gesetzliche Regelungen und Vorschriften, die indirekt eine gewisse Sauberkeit und Hygiene in Arbeitsstätten erfordern. Diese Vorschriften sollen das Wohlbefinden, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sicherstellen. Unternehmen haben also die Pflicht, ihre Arbeitsräume sauber zu halten, auch wenn es keine explizite Vorgabe gibt, dass dies durch eine professionelle Reinigungsfirma erfolgen muss.
Relevante gesetzliche Regelungen
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die grundlegenden Anforderungen an Arbeitsräume und -bedingungen. Hier sind Sauberkeit und Hygiene explizit vorgeschrieben:
Diese Regelung schreibt zwar nicht vor, wie oft oder durch wen gereinigt werden muss, sie betont jedoch, dass eine regelmäßige Reinigung notwendig ist, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die keine Gefahren für die Gesundheit darstellen.
Hieraus ergibt sich, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass die Arbeitsumgebung regelmäßig gereinigt wird, um Gesundheitsrisiken wie Schmutz, Keime oder Allergene zu minimieren.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV. Insbesondere die ASR A4.1 „Sanitärräume“ und die ASR A1.5 „Fußböden“ geben Hinweise, wie Sauberkeit in bestimmten Bereichen aufrechtzuerhalten ist:
In bestimmten Branchen, wie beispielsweise im Gesundheitswesen oder in Bereichen mit Publikumsverkehr, greifen zudem die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Es schreibt vor, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, was häufig eine gründliche und regelmäßige Reinigung umfasst.
Fazit: Keine Pflicht zur professionellen Reinigung, aber zur Sauberkeit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine direkte gesetzliche Verpflichtung gibt, eine professionelle Reinigungsfirma zu beauftragen. Arbeitgeber sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, für saubere, hygienische und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Wie sie das erreichen – ob durch interne Mitarbeiter oder externe Dienstleister – bleibt ihnen überlassen. In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoll, eine professionelle Reinigung zu beauftragen, um die gesetzlichen Vorgaben effektiv und effizient zu erfüllen.
Kontakt zu uns
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um alle Fragen zu Ihrem bevorstehenden Reinigungsprojekt zu klären. Wir freuen uns darauf, Sie bald kennenzulernen.
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