Winterdienst

Winterdienst in Berlin –
Hand in Hand mit NIKI

Die NIKI Gebäudeservice GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Winterdienst für Berlin. Gewerblich sowie privat dürfen Sie sich gerne an NIKI wenden. Auch öffentliche Institutionen zählen zu NIKIs Kunden.

Safety first – rutschfeste Gehwege für den Fußverkehr
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Berliner Winterdienst. Plötzlich steht die nächste Wintersaison schon wieder vor der Tür. Gehen Sie auf Nummer sicher und geben Sie Ihre Räum- und Streupflicht in die Hände der NIKI Gebäudeservice GmbH. Mit diesem Unternehmen setzen Sie auf stets fachkundige Winterdienst-Leistungen. Schnee und Eis (Schneeräumung und Eisbeseitigung) sind dann schnell Geschichte. Schließlich arbeitet die Gebäudereinigung NIKI Gebäudeservice GmbH schnell und effizient.

NIKI – rund um die Uhr für Sie im Einsatz

Mit der nötigen Erfahrung und großem Engagement setzt sich die NIKI Gebäudeservice GmbH für Ihre Räum- und Streupflicht ein. NIKI versucht, stets einen Schritt schneller zu sein als das teils unberechenbare Wetter im Winter. Im Sinne der Verkehrssicherheit und mit dem Ziel der rutschfesten Gehwege für den Fußverkehr hat NIKI immer ein Auge auf den Niederschlagsradar. NIKIs Fokus gilt dem Wetterdienst.

Maschinell sowie manuell und sowieso mit den entsprechenden Fahrzeugen auf Berlins Straßen ist NIKI für Sie unterwegs. Wo ist Ihr Objekt? Ihr Grundstück? Wo soll das erfahrene NIKI-Team Ihre Pflichten übernehmen?

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FAQs – häufig gestellte Fragen zum Winterdienst in Berlin

  • Was kostet ein (privater) Winterdienst in Berlin?

    Unsere NIKI Gebäudeservice GmbH steht für Seriosität. Genau deshalb benötigen wir Ihr individuelles Anliegen, damit wir Ihnen ein individuelles Festpreisangebot unterbreiten können. Der Bedarf an Winterdienst-Leistungen ist schlichtweg zu individuell.

    Nutzen Sie gerne unsere Direktanfrage oder schreiben Sie uns via Whatsapp.

  • Wie lange muss Schnee geräumt werden in Berlin?

    Hier gibt es klare Regeln, die man zu befolgen hat. In Berlin gilt eine Räum- und Streupflicht wie folgt:

    • an Werktagen von 7:00 bis 20:00 Uhr
    • an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr

    Die Räum- und Streupflicht beinhaltet schon namentlich, dass der Winterdienst in Ergänzung zur Schneeräumung auch das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln als Pflicht inkludiert.

  • Was wird bei Schnee gestreut?

    Im Rahmen der Berliner Räum- und Streupflicht gilt es, eines der folgenden abstumpfenden Mittel anzuwenden:

    • Streusand
    • Streusplitt
    • organisches Granulat
  • Wann darf in Berlin Salz gestreut werden?

    Achtung! Es dürfen folgende abstumpfende Mittel in Berlin gestreut werden:

    • Streusand
    • Streusplitt
    • organisches Granulat

    Folglich müssen Sie auf Salz verzichten. Bitte beachten Sie dies hinsichtlich der Berliner Räum- und Streupflicht. Salz schädigt die Berliner Bäume sowie die sonstige Vegetation. Das Berliner Naturschutzgesetz verbietet die Verwendung von Streusalzen.

  • Wer ist für die Berliner Gehwege verantwortlich?

    Die Berliner Gehwege liegen in der Verantwortung der jeweiligen Anlieger respektive in der Verantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer. Im Rahmen der Winterdienst-Pflicht müssen die Grundstückseigentümer bzw die Anlieger die entsprechenden Gehwege vor ihren Grundstücken räumen / bestreuen (Räum- und Streupflicht).

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