Ist eine Büroreinigung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?

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Die Frage, ob eine Büroreinigung in Berlin und Deutschland per Gesetz vorgeschrieben ist, stellen sich sicher viele Unternehmen regelmäßig. Wir von NIKI Gebäudemanagement beantworten diese wichtige Frage in diesem Blogartikel. Die kurze Antwort vorweg lautet Nein, eine professionelle Reinigung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die ausführliche und deshalb wichtigere Antwort lautet aber, dass saubere und hygienische Arbeitsbedingungen durchaus verpflichtend sind. Da solche Bedingungen ohne regelmäßige Reinigung kaum zu gewährleisten sind, ergibt sich im Umkehrschluss, dass Reinigungsarbeiten indirekt vorgeschrieben sind. Diese müssen zwar nicht von einer professionellen Firma durchgeführt werden, aber eine Büro-Reinigungskraft in Berlin kann Zeit, Mühe und Kosten sparen und zu einem positiven Betriebsklima beitragen.

Sauberkeit ist mehr als nur eine ästhetische Frage

Im Grunde stellt sich die Frage, weshalb ein Büro stets sauber sein sollte. Vom ästhetischen Aspekt abgesehen, durch den sich Mitarbeitende wohl fühlen, produktiver arbeiten und der einen guten ersten Eindruck auf Kunden und Besucher macht, geht es auch um Gesundheit und Sicherheit. Staub, Bakterien, Viren und schlicht Chaos können krank machen, zu Arbeitsunfällen führen und die Arbeitsmoral negativ beeinflussen. Vom Gesetzgeber gibt es deshalb klare Rahmenbedingungen, wenn auch diese nicht als „Putzpflicht per Gesetz“ bezeichnet werden können.

Was sagt das Gesetz?

Wischen und Putzen von Büroräumen ist zwar nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch gibt es Regelungen, die solche Maßnahmen implizieren oder notwendig machen, um Sicherheit zu gewährleisten.

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung regelt die grundlegenden Anforderungen an Arbeitsräume und Arbeitsbedingungen. Hier sind Sauberkeit und Hygiene explizit vorgeschrieben, denn die Verordnung besagt, dass Arbeitsstätten so betrieben und gestaltet werden müssen, dass Gefährdungen der Gesundheit vermieden werden (§ 4 ArbStättV). Die Regelung ist also eindeutig, wenn auch weder Intervall noch Umfang der Reinigung vorgeschrieben sind.

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die keine Gefahren für die Gesundheit darstellen (§ 3 ArbSchG). Hieraus ergibt sich, dass gewisse Hygienestandards eingehalten werden müssen, um Gesundheitsrisiken durch Keime, Allergene oder rutschige Böden zu minimieren. Ein Arbeitsunfall durch Nachlässigkeit fällt nämlich letztlich in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, und das kann teuer werden. Bei einer Büroreinigung in Berlin werden Preise quadratmetergenau berechnet und können je nach Intervall günstiger ausfallen, als Sie annehmen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten geben konkrete Hinweise, wie bestimmte Bereiche sauber zu halten sind. Besonders relevant für Büros sind die Regelungen zu Sanitärräumen und Fußböden. So müssen Fußböden und Wände leicht zu reinigen sein und Toilettenräume bei täglicher Nutzung täglich gereinigt werden (ASR A4.1, A1.5).

Infektionsschutzgesetz

In besonders sensiblen Umgebungen, wie Arztpraxen, gelten besondere Regelungen. Laut § 23 IfSG, muss Infektionen vorgebeugt und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern durch Desinfektion vermieden werden. Dies ist zwar für „normale“ Büros im regulären Betrieb nicht relevant, kann aber in Zeiten von Pandemien oder anderen Belastungen wichtig werden. Ob eine Büroreinigung in Berlin-Mitte oder eine Fensterreinigung in Kreuzberg, mit uns von NIKI Gebäudemanagement an Ihrer Seite haben Sie einen kompetenten Partner für hygienische Reinheit und Flächen, die glänzen.

Muss ich eine professionelle Reinigungsfirma beauftragen?

Die Antwort lautet Nein, denn der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie gereinigt wird. Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob internes Personal die Reinigung übernimmt oder ein externer Dienstleister beauftragt wird. Nur das Ergebnis zählt, also eine hygienisch sichere und saubere Arbeitsumgebung. Legen Sie Wert auf fachliche Kompetenz, Effizienz, Dokumentation und Nachweisbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit, sind dies gute Gründe für eine professionelle Firma. Erfahrene Teams arbeiten schnell, effizient und routiniert und sorgen dank ihrer speziellen Schulung auch in sensiblen Bereichen wie Sanitärräumen für ein hygienisches Umfeld.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Auch wenn Ordnung und Sauberkeit nicht explizit gesetzlich verankert sind, gibt es doch Risiken, die Arbeitgeber eingehen, wenn ihre Büroräume nicht in Schuss sind. Neben den bereits erwähnten krankheitsbedingten Ausfällen durch Keime drohen Klagen von Mitarbeitenden bei konkreten Gesundheitsgefahren und ein möglicher Imageverlust bei Kunden und Geschäftspartnern. Ebenso kann das Gewerbeaufsichtsamt Verwarnungen aussprechen oder Bußgelder einfordern und es droht Haftung bei Unfällen. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, beauftragen Sie uns mit einer Büro-Reinigung in Berlin, damit Sie sich in Ihrem Betrieb um Geschäftliche kümmern können – und wir schwingen den Wischmopp.

Reinigung ist auch ohne Pflicht unverzichtbar

Eine professionelle Büroreinigung durch eine Reinigungsfirma ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber ein sauberes Ergebnis ist dennoch gefordert: saubere, sichere und gesundheitlich unbedenkliche Arbeitsbedingungen. Eine Investition in eine saubere Arbeitsumgebung ist nicht nur eine Investition in Hygiene, sondern in die Mitarbeitermotivation, Arbeitssicherheit und ein positives Unternehmensimage – damit Menschen gerne bei Ihnen arbeiten und Kunden sich willkommen fühlen.